Physiotherapie Aigen

Patienteninformation

Vor Antritt einer physiotherapeutischen Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt (PT 1, PT 2 oder PT 3). Für die Verordnung müssen Sie bei ihrer Krankenversicherung eine Bewilligung vom Chefarzt einholen.

Die Bezahlung sollte wenn möglich nach jeder einzelnen Therapie erfolgen, die Rechnung erhalten Sie am Ende der Behandlungsserie. Mit der bewilligten Verordnung und der Rechnung erhalten sie dann nach Ende der Behandlungsserie einen Anteil der Therapiekosten zurück. Im Falle einer Zusatzversicherung können sie den Selbstbehalt dort einreichen und erhalten den Differenzbetrag zurück. Dafür benötigen Sie die Kopien von Verordnung, Honorarnote und Refundierungsbeleg der Pflichtversicherung.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die Physiotherapeutin, die Anzahl sowie die Dichte der Termine richtet sich nach ihrem individuellen Bedarf sowie den gemeinsamen terminlichen Möglichkeiten. Eine eventuelle Terminabsage bitten wir Sie bis einen Tag vor der gebuchten Therapie bekanntzugeben, ansonsten muss die Therapie verrechnet werden.

Die Therapieserie beginnt mit einer Befundung. Gemeinsam werden dann die Inhalte der Therapieserie sowie eine motorische Zielvorstellung erarbeitet. Ihre Therapie wird von ihrem Physiotherapeuten begleitend befundet und dokumentiert.

Falls nötig wird auch ein Hausbesuch durchgeführt (dann benötigt Ihre Verordnung auch den Passus „Hausbesuch“).

Mit einer bewilligten Verordnung für die Wirbelsäulengruppe (PT Gr) erhalten Sie die Hälfte der Kosten der Gruppe von der Krankenkasse zurück.

Diese Datei als pdf-File herunterladen: Patienteninformation